Als Mieter hat man beim Thema Badumbau oft das Gefühl, wenig Handhabe zu haben. Doch das Mietrecht räumt Ihnen mehr Rechte ein, als viele denken – besonders wenn es um eine altersgerechte oder behindertengerechte Anpassung geht. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte als Mieter beim barrierefreien Bad in Augsburg.
Das Recht auf barrierefreie Anpassung
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen können, die einer behindertengerechten oder altersgerechten Nutzung der Wohnung dienen. Das umfasst ausdrücklich auch den Umbau eines Bades.
Der Vermieter kann diese Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Wohnung das Interesse des Mieters überwiegt. Bei einer notwendigen, fachgerecht ausgeführten Anpassung ist das selten der Fall.
Ihre Position als Mieter ist damit stärker, als viele annehmen.
Wann Ihr Anspruch besonders stark ist
Besonders gute Karten haben Sie, wenn der Umbau aus nachvollziehbaren gesundheitlichen Gründen nötig ist – etwa wegen eingeschränkter Beweglichkeit, nach einer Operation oder bei anerkanntem Pflegegrad. Dann dient der Umbau der weiteren Nutzung der Wohnung.
Je klarer der Bedarf, desto schwerer fällt es dem Vermieter, seine Zustimmung zu verweigern. Eine sachliche Schilderung Ihrer Situation ist deshalb wichtig.
Der Gesetzgeber will ausdrücklich ermöglichen, dass Menschen lange in ihrer Wohnung bleiben können.
Zustimmung ist trotzdem nötig
Auch wenn Ihr Anspruch stark ist: Eigenmächtig umbauen dürfen Sie nicht. Sie müssen die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor die Arbeiten beginnen. Fehlt sie, riskieren Sie Ärger bis hin zu Schadenersatzforderungen.
Suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Das schützt beide Seiten und schafft Klarheit.
Der richtige Weg ist also: erst fragen, dann bauen.
Was der Vermieter verlangen darf
Der Vermieter darf verlangen, dass der Umbau fachgerecht ausgeführt wird. Er kann seine Zustimmung außerdem davon abhängig machen, dass die Wohnung bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird.
In manchen Fällen darf er auch eine zusätzliche Sicherheit für die Rückbaukosten verlangen. Diese Punkte sind rechtlich zulässig und sollten in der Vereinbarung geregelt werden.
Eine faire, klare Absprache berücksichtigt die Interessen beider Seiten.
Die Rolle der fachgerechten Ausführung
Ihre beste Grundlage ist eine fachgerechte, saubere Ausführung. Wenn der Umbau professionell erfolgt, keine Schäden entstehen und die Wohnung aufgewertet wird, hat der Vermieter kaum Grund zur Sorge.
Wir führen den Umbau fachgerecht aus und dokumentieren auf Wunsch den Zustand. Das gibt Ihnen und dem Vermieter Sicherheit.
Qualität ist damit nicht nur baulich, sondern auch rechtlich Ihr bester Verbündeter.
Förderung steht auch Mietern zu
Ein wichtiger Punkt: Der Zuschuss der Pflegekasse ist nicht an Eigentum gebunden. Auch als Mieter können Sie bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme erhalten (§ 40 SGB XI, Stand 2026).
Zusätzlich lassen sich Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Wichtig ist, dass die Zustimmung des Vermieters vorliegt und der Antrag vor dem Umbau gestellt wird.
So müssen Sie die Kosten nicht allein tragen.
Konflikte vermeiden
Die meisten Konflikte entstehen nicht durch den Umbau selbst, sondern durch fehlende Absprachen. Wer offen kommuniziert, seine Gründe darlegt und ein konkretes Angebot vorlegt, findet fast immer eine gute Lösung.
Bleiben Sie im Gespräch sachlich und lösungsorientiert. Ein konstruktiver Ton öffnet mehr Türen als das Pochen auf Rechte.
So kommen Sie meist schneller ans Ziel als über den Weg der Konfrontation.
Unterstützung durch einen Fachbetrieb
Ein erfahrener Fachbetrieb hilft Ihnen nicht nur beim Umbau, sondern auch dabei, dem Vermieter ein überzeugendes Angebot zu präsentieren. Wir kennen die typischen Fragen und liefern die passenden Argumente.
Mit einem festen Ansprechpartner haben Sie jemanden an Ihrer Seite, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet – von der ersten Frage bis zur Übergabe.
Das gibt Ihnen Sicherheit und stärkt Ihre Position.
Ihr Weg zum barrierefreien Bad
Fassen wir zusammen: Sie haben als Mieter ein gutes Recht auf eine barrierefreie Anpassung. Holen Sie die schriftliche Zustimmung ein, klären Sie Kosten und Rückbau, nutzen Sie die Förderung und lassen Sie fachgerecht umbauen.
Mit dieser Vorgehensweise steht Ihrem sicheren, barrierefreien Bad nichts im Weg – auch zur Miete.
Wir begleiten Sie bei jedem dieser Schritte.
Fazit und Beratung in Augsburg
Als Mieter haben Sie starke Rechte, wenn es um eine altersgerechte Anpassung Ihres Bades geht. Nutzen Sie sie mit der richtigen Vorgehensweise und einer fachgerechten Ausführung.
Lassen Sie sich in Augsburg und Umgebung kostenlos beraten. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie im Gespräch mit dem Vermieter.
Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihr Recht auf ein sicheres Bad umzusetzen.
Handwerk, Materialien und Ablauf aus einer Hand
Wir stehen für hochwertige Materialien, saubere Verarbeitung und ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das im Alltag Bestand hat. „Made in Germany“ ist für uns nicht nur ein Label, sondern ein Anspruch an Verarbeitung und Zuverlässigkeit. Unser Ziel ist eine Dusche, die sich jeden Tag gut anfühlt: leicht nutzbar, angenehm zu pflegen und dauerhaft funktional.
Beratung anfragen
Wenn Sie eine barrierearme oder begehbare Dusche planen, klären wir vor Ort, welche Umsetzung in Ihrem Bad sinnvoll ist. Sie erhalten eine klare Empfehlung zu Ausführung, Ablauf, Kostenlogik und möglichen Zuschüssen – damit Sie sicher entscheiden können.

