Pflegehilfsmittel und Zuschüsse fürs Bad: Anspruch und Antrag
Ein barrierefreier Badumbau muss nicht allein finanziert werden. Zwischen Zuschüssen der Pflegekasse und Pflegehilfsmitteln gibt es verschiedene Unterstützungen – wenn man weiß, wie man sie beantragt. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.
Der Zuschuss der Pflegekasse
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 SGB XI, Stand 2026). Der barrierefreie Umbau des Bades zählt ausdrücklich dazu, weil er die selbstständige Nutzung ermöglicht oder erleichtert.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Das lohnt sich, im Einzelfall genau zu prüfen.
Antrag immer vor dem Umbau
Der häufigste und teuerste Fehler ist, den Umbau zu beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist. Wer zuerst baut und dann beantragt, riskiert die gesamte Förderung. Deshalb gilt: erst den Antrag bei der Pflegekasse stellen, die Bewilligung abwarten, dann bauen.
Zum Antrag gehört in der Regel ein Kostenvoranschlag des Fachbetriebs sowie eine kurze Begründung, warum der Umbau die Pflege erleichtert. Wir erstellen Ihnen den nötigen Kostenvoranschlag.
Der Steuervorteil
Unabhängig vom Pflegegrad können Sie Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Lohnkosten, bis zu 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Wichtig ist eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung.
Dieser Vorteil steht grundsätzlich allen offen und lässt sich mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombinieren. In der Summe sinkt der Eigenanteil oft deutlich.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Neben dem Umbau gibt es zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad monatlich bezuschusst. Auch technische Pflegehilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Was genau in Ihrem Fall möglich ist, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse. Wir geben Ihnen die nötigen Informationen an die Hand.
Was ist mit der KfW-Förderung?
Der bekannte KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist im Jahr 2026 aktuell nicht beantragbar, da die Fördermittel ausgeschöpft sind. Ob und wann das Programm zurückkehrt, ist derzeit offen.
Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die KfW allein. Der Pflegekassen-Zuschuss und der Steuervorteil sind die verlässlichen Bausteine. Wir informieren Sie, sobald sich etwas ändert.
Wir helfen beim Papierkram
Das Thema Förderung wirkt kompliziert, ist aber gut zu bewältigen, wenn man den Weg kennt. Wir kennen die Abläufe, erstellen den nötigen Kostenvoranschlag und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist.
So bekommen Sie die Förderung, die Ihnen zusteht, ohne sich im Papierkram zu verlieren. Sie kümmern sich um den Antrag, wir um den fachgerechten Umbau.
Ihr Fachbetrieb in Augsburg und Umgebung
Badelix begleitet Sie bei Umbau und Förderung in Augsburg und der gesamten Umgebung – von Königsbrunn über Neusäß und Gersthofen bis Friedberg und Stadtbergen. Sie haben einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Vereinbaren Sie einen Termin für das kostenlose Aufmaß. Wir beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten und setzen Ihr barrierefreies Bad fachgerecht um.
Fazit
Mit Pflegekassen-Zuschuss, Steuervorteil und Pflegehilfsmitteln lässt sich der barrierefreie Badumbau spürbar günstiger gestalten. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst beantragen, dann bauen.
Lassen Sie sich in Augsburg und Umgebung kostenlos beraten – wir sichern für Sie, was Ihnen zusteht.
Zum Pflegehilfsmittel richtig beraten
Neben dem Umbau selbst gibt es zahlreiche Hilfsmittel, die den Alltag im Bad erleichtern: Duschhocker, Badewannenlifter oder mobile Haltegriffe. Welche sinnvoll sind, hängt von der individuellen Situation ab.
Wir beraten Sie, welche baulichen Maßnahmen und welche Hilfsmittel sich sinnvoll ergänzen. So entsteht in Augsburg eine Gesamtlösung, die genau zu den Bedürfnissen der Nutzerin oder des Nutzers passt.
Antrag Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt. Zuerst wird der Bedarf festgestellt, dann der Antrag bei der Pflegekasse gestellt und erst nach der Bewilligung mit dem Umbau begonnen.
Wichtig ist, alle Unterlagen vollständig einzureichen. Wir unterstützen Sie mit einer klaren Beschreibung der geplanten Maßnahme, damit die Pflegekasse zügig entscheiden kann und keine Rückfragen entstehen.
Mehrere Leistungen kombinieren
Häufig lassen sich verschiedene Ansprüche bündeln. Der Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und der Steuervorteil für Handwerkerleistungen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander.
So sinkt der Eigenanteil oft deutlich stärker, als viele erwarten. Wir zeigen Ihnen in Augsburg, welche Leistungen sich in Ihrem Fall kombinieren lassen und wie Sie das Maximum herausholen.
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